Das Objekt
Diese aufwendig sanierte Gewerbeeinheit im Erdgeschoss eines gepflegten Fünfgeschossers überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung und hochwertige Ausstattung. Auf einer großzügigen Fläche von 106 m² verteilen sich fünf Räume, die bisher als HNO-Praxis genutzt wurde und ebenso perfekt als Büro oder umgenutzt als Business-Apartment eignen könnte und somit ein breites Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten bietet.
Die zuletzt 2012 modernisierte Einheit präsentiert sich in einem modernisierten Zustand mit gehobener Ausstattung. Hochwertige Dielenböden verleihen den Haupträumen ein edles Ambiente, während Fliesenbeläge in den Nassbereichen für Funktionalität und Langlebigkeit sorgen. Teppiche in ausgewählten Bereichen rundet das stimmige Gesamtbild ab.
Zur Einheit gehören ein vollständig ausgestattetes Badezimmer sowie eine moderne Einbauküche, die sowohl für den täglichen Büroalltag als auch für repräsentative Zwecke bestens geeignet ist. Ein zusätzlicher Kellerraum bietet praktischen Stauraum und ergänzt das Raumangebot sinnvoll.
Die Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgt über eine zuverlässige Gasetagenheizung. Dank der barrierearm gestalteten Zugänglichkeit ist die Einheit für einen besonders breiten Nutzerkreis geeignet.
Objektdaten
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Objektnummer
C13_mieten
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Objektart
Praxis
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Ort
Berlin
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Baujahr
1905
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Zustand
modernisiert
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Letzte Modernisierung
2012
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Verfügbar ab
Anfang 2027
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Distanz zur Autobahn
71.7 km
Zimmer
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Zimmer
5
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Badezimmer
1
Flächen
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Gesamtfläche
ca. 112 m²
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Wohnfläche
ca. 112 m²
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Kellerfläche
ca. 6 m²
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Nutzfläche
ca. 112 m²
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Vermietbare Fläche
ca. 112 m²
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Kellerfläche
ca. 6 m²
Preise
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Kaltmiete
4.000 €
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Nebenkosten
500 €
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Provisionshinweis
Transparenzhinweis zur Maklerprovision (gem. § 5 UWG sowie § 652 BGB): Für den Käufer fällt bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages keine zusätzliche Käuferprovision (Außenprovision) auf den Kaufpreis an. Wir weisen transparent darauf hin, dass wir bei der Vermittlung dieser Immobilie als alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers tätig sind und mit diesem einen provisionspflichtigen Maklervertrag abgeschlossen haben (Innenprovision gem. § 652 BGB). Die Vergütung des Maklers wird rechtlich ausschliesslich vom Verkäufer geschuldet. Zur Gewährleistung der absoluten Preistransparenz und zur Vermeidung irreführender Angaben im Sinne von § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) informieren wir Sie darüber, dass diese Verkäuferprovision wirtschaftlich bereits in den hier beworbenen Angebotspreis einkalkuliert ist.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
D
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergieverbrauch
122 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
122 kWh / (m²*a)
Ausstattung
• Baujahr des Gebäudes: 1905
• Übersicht über durchgeführte Bekannte Maßnahmen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen seit 2013:
- Außenfassade Straßenseitig inkl. Sockel, Isolierung und Aufbereitung Fenster Straßenseitig
- Aufbereitung Außenfenster auf Anforderung Eigentümer
- Sanierung Keller inkl. Einbau Stahlkäfige für Kellerabteile
- Renovierung Treppenhaus und Flur
- Briefkastenanlage
- Klingel- und Freisprechanlage
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.