Das Objekt
Diese repräsentative Praxis befindet sich in einem sanierten Altbau und bietet auf ca. 150 m² eine ideale Raumaufteilung für den Praxisbetrieb.
Die Immobilie umfasst insgesamt fünf Räume, darunter aktuell 4 Behandlungsräume, die einzeln vermietet werden, ein Wartezimmer, eine kleine Teeküche, 2 WC (für Patienten und Personal). Der einladend gestaltete Empfangsbereich sorgt für einen professionellen ersten Eindruck.
Die hohen Decken und großen Fenster schaffen eine helle und freundliche Atmosphäre, die durch den charmanten Altbaucharakter unterstrichen wird.
Mit einer monatlichen Kaltmiete von 1.475 € bietet dieser repräsentative Raum Nr. 3 die perfekte Kombination aus Funktionalität und Stil in zentraler Lage.
Er eignet sich ideal für Ärzte, Therapeuten oder Heilpraktiker, die Wert auf ein ansprechendes und professionelles Arbeitsumfeld legen.
Die Praxis wird als Medical Coworking-Space angeboten. Jeder Raummieter bekommen einen eigenen langfristigen Mietvertrag mit Pauschalpreis.
Objektdaten
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Objektnummer
VLP12-Raum3
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Objektart
Praxis
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Ort
Berlin
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Baujahr
1900
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Zustand
vollsaniert
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Verfügbar ab
01.04.2026
Zimmer
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Zimmer
1
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Balkone
1
Flächen
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Gesamtfläche
ca. 150 m²
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Bürofläche
ca. 27 m²
Preise
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Den Preis dieser Immobilie können Sie auf Anfrage bei uns erhalten.
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Ausstattung
Co-Praxis: mieten Sie Ihren privaten Raum zur Sondernutzung und teilen Sie sich die Gemeinschaftsflächen mit anderen Kollegen (ideal für Therapeuten, Heilpraktiker oder Ärzte, die eine Erweiterung Ihrer Bestandspraxis oder repräsentative Räume für private Sprechstunde benötigen).
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.