Das Objekt
Im historischen und begehrten Stadtteil Berlin-Karlshorst entfaltet sich eine einzigartige Möglichkeit zur Anmietung von Praxisflächen im modernen Ärztehaus Neubau.
In dieser prestigeträchtigen Lage, die auch als "Dahlem des Ostens" bekannt ist, sticht diese Immobilie hervor - ein Sinnbild für Exklusivität und eine zukunftssichere Investition in die wachsende medizinische Infrastruktur des Bezirks.
Objektdaten
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Objektnummer
BDW63_CoPraxis
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Objektart
Praxis
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Ort
Berlin
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Baujahr
2025
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Zustand
Erstbezug
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Verfügbar ab
Winter 2025
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Etage
2
Zimmer
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Zimmer
1
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Balkone
1
Flächen
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Gesamtfläche
ca. 200 m²
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Bürofläche
ca. 20 m²
Preise
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Den Preis dieser Immobilie können Sie auf Anfrage bei uns erhalten.
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Ausstattung
++ neue Praxisräume im medical shared space ab 20m2
++ eigene Mietverträge, keine Untermiete
++ Barrierefreier, behinderten- und krankentransportgerechter Ausbau, inkl. zentrales, barrierefrei
erreichbares WC und zwei neuen Fahrstühlen.
++ Modernste Haustechnik inklusive Klimatisierung Ihrer Praxisräume.
Breitband- und DV-Verkabelung sowie Glasfaseranschluss für Ihre störungsfreie Online-Konsultation
++ Niedrige Nebenkosten durch nachhaltige Energieversorgung mit Luftwärmepumpe und
Photovoltaikanlage auf dem Dach
++ 2 Aufzüge
++ Menschen mit eingeschränkter Mobilität als auch Krankentransporte können einen
der zwei Außenstellplätze des Ärztehauses verwenden.
++ 40 Fahrradstellplätze
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

