Das Objekt
Diese großzügige und moderne Praxis mit einer Fläche von ca. 210 m² bietet eine ideale Arbeitsumgebung in begehrter Lage für Ihre Erfolgspraxis.
Beim Betreten der Praxis gelangen Sie in einen einladenden Empfangsbereich, der nahtlos in den Wartebereich übergeht. Die Raumaufteilung umfasst mehrere flexibel nutzbare Räume, die sich hervorragend als Behandlungs- oder Besprechungszimmer eignen.
Die Praxis wurde in 2022 modernisiert und die Ausstattung liebevoll zusammengestellt, die hochwertigen Parkettböden und hohe Decken geben den Räumen eine warme und professionelle Atmosphäre.
Die Mietkosten betragen aktuell 3600 € pro Monat, was dieses Objekt zu einer besonders attraktiven Option für diese Lage darstellt.
Die hochwertige Ausstattung wird für einen Abstand in Höhe von 159.000 EUR überlassen (Preis verhandlbar)
Objektdaten
-
Objektnummer
JFS46_Praxisübernahme
-
Objektart
Praxis
-
Ort
Berlin
-
Zustand
Neuwertig
-
Letzte Modernisierung
2022
-
Verfügbar ab
01.09.2025
-
Etage
1
Flächen
-
Gesamtfläche
ca. 210 m²
-
Bürofläche
ca. 210 m²
Preise
-
Kaltmiete
3.600 €
Energieausweis
-
Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
- Gesamtfläche: ca. 210 m²
- Parkett in allen Räumen
- attraktive Raumaufteilung:
- Personal und Patienten-WC vorhanden
- Hochwertige technische Ausstattung:
- Besonders attraktive Mietkonditionen für eine A-Lage
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

