Das Objekt
Das Grundstück befindet sich im Nordosten von Strausberg in einer ruhigen und dennoch zentralen Wohngegend. Es ist handelt sich um eine Teilfläche von 351 qm von insgesamt ca. 1404 Quadratmetern Gesamtfläche. Ein vorhandener Schuppen wird bei Bebauung auf Kosten des Eigentümers abgerissen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt können ca. 130 qm Wohnfläche auf 2 Ebenen zuzüglich hellem Souterrain entstehen. Das Grundstück fällt nach hinten leicht ab. Für genauere Auskünfte sprechen Sie uns gerne an.
Das Grundstück ist voll erschlossen und hat eine direkte Anbindung an die örtlichen Verkehrsmittel. In nur wenigen Minuten erreichen Sie die Strausberger Innenstadt mit seinen Geschäften und Einrichtungen.
Es bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für die private Nutzung in der eigenen Doppelhaushalte - oder als Investition. Es ist ideal für eine anschließende Bebauung mit Freunden und Familie. Bei einem Erwerb der Gesamtfläche können Sie 2 Doppelhäuser mit 4 Wohneinheiten entstehen lassen. Alternativ ist auch eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich.
Bei Interesse können wir gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Objektdaten
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Objektnummer
BEER27
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Objektart
Wohngrundstück
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Ort
Strausberg
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 351 m²
Preise
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Kaufpreis
197.000 €
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Provision
7,14% Käuferprovision bei Beurkundung gültig und fällig
Energieausweis
Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
Voll erschlossen:
*Gas
*Glasfaser
*Wasser
*Strom
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.