Das Objekt
Diese repräsentative Praxis befindet sich in einem sanierten Altbau und bietet auf 148 m² eine ideale Raumaufteilung für den Praxisbetrieb. Die Immobilie umfasst fünf Räume, darunter aktuell zwei Behandlungsräume, ein Empfang, ein Labor, ein Wartezimmer und eine kleine Teeküche. Der einladend gestaltete Empfangsbereich sorgt für einen professionellen ersten Eindruck.
Die Praxis verfügt über zwei moderne WC für Patienten und Personal. Die hohen Decken und großen Fenster schaffen eine helle und freundliche Atmosphäre, die durch den charmanten Altbaucharakter unterstrichen wird.
Mit einer monatlichen Kaltmiete von 3000 € bietet diese Praxis die perfekte Kombination aus Funktionalität und Stil in zentraler Lage. Sie eignet sich ideal für Ärzte, Therapeuten und Heilpraktiker, die Wert auf ein ansprechendes und professionelles Arbeitsumfeld legen. Darüber hinaus ist die Praxis perfekt für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder als Coworking-Space für Gesundheits- und Wellness-Angebote konzipiert.
Objektdaten
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Objektnummer
Objekt-VLP12
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Objektart
Praxis
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Ort
Berlin
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Zustand
gepflegt
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Verfügbar ab
01.04.2026
Zimmer
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Zimmer
5
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Balkone
1
Flächen
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Bürofläche
ca. 148 m²
Preise
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Kaltmiete
3.000 €
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Nebenkosten
421 €
Energieausweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
Flexible Nutzungsmöglichkeiten:
- Als Einzelpraxis mit 2 großzügigen Sprechzimmern zum Platz, Anmeldung am Eingang, Wartezimmer und Labor mit Liegemöglichkeit
- Als Gemeinschaftspraxis mit je einem Sprechzimmer
- Als Psychotherapeutischer BAG/ Praxisgemeinschaft für max. 4 Kollegen mit Nutzung der Anmeldung und/oder Wartezimmer als Sprechzimmer
Sonstige Informationen
HAFTUNG
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GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

